AGB
AGB für die Teilnahme an Veranstaltungen
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Geltung
Es gelten ausschließlich diese Bedingungen. Abweichende oder zusätzliche Bedingungen des Kunden sind für uns unverbindlich. -
Anmeldung, Vertragsschluss
Mit seiner Anmeldung erkennt der Teilnehmer diese Bedingungen an. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Der Vertrag kommt mit Zugang unserer Anmeldebestätigung zustande. Anstelle des Teilnehmers kann auch eine Ersatzperson an der Veranstaltung teilnehmen. -
Absage und Änderungen von Veranstaltungen
- Wir können aus wichtigem Grund (z. B. mangels kostendeckender Teilnehmerzahl, wegen kurzfristiger Nichtverfügbarkeit eines Referenten ohne Ersatzmöglichkeit) die Veranstaltung absagen. In diesem Fall wird der Teilnehmer unverzüglich informiert und erhält seine bezahlten Gebühren erstattet.
- Wir können – soweit dem Teilnehmer zumutbar – die Veranstaltung im übrigen ändern (z. B. Änderungen der Agenda, des Zeitplans, des Tagungshotels). Derartige Änderungen werden wir unverzüglich auf unseren Internetseiten mitteilen; insoweit hat sich der Teilnehmer rechtzeitig selbst über solche Änderungen zu informieren.
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Zahlungsbedingungen
Die Teilnahmegebühr wird nach Anmeldung in Rechnung gestellt und ist nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig. Erfolgt die Rechnungsstellung aufgrund kurzfristiger Anmeldung erst nach dem Veranstaltungstermin, ist eine Teilnahme dennoch möglich. -
Haftung
- Unsere Haftung wegen leicht fahrlässiger Verletzung nicht-wesentlicher Vertragspflichten ist ausgeschlossen. Im Falle leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten – auch durch gesetzliche Vertre-ter und Erfüllungs-/Verrichtungsgehilfen - ist die Haftung beschränkt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden. Wir haften jedoch unbeschränkt für schuldhaft von uns, unseren gesetzlichen Vertretern, Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden des Teilnehmers an Leib, Leben und Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
- Die Vortragsunterlagen werden in der Regel von den Referenten selbst erstellt; wir prüfen diese nicht auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder auf Verletzung der Rechte Dritter und haften daher insbesondere weder bei Schäden noch für die Verletzung von Rechten Dritter durch die Verwendung der Vortragsunterlagen durch den Teilnehmer.
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Ausschluß von Teilnehmers, Hausrecht
- Wir können Teilnehmer von Veranstaltungen ganz oder teilweise ausschließen, wenn der Teilnehmer die Veranstaltung stört und die Störung auch nach Androhung des Ausschlusses nicht unterlässt.
- Wir üben, ggf. gemeinsam mit Dritten, während der Veranstaltung das Hausrecht aus und sind berechtigt, insoweit Weisungen zu erteilen.
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Stornierungsbedingungen
Der Teilnehmer kann die Teilnahme bis zu fünf Tagen vor der Veranstaltung schriftlich (per Brief, Fax oder E-Mail) zu folgenden Bedingungen stornieren:- Eine Stornierung bis zu zwei Wochen vor der Veranstaltung ist kostenfrei möglich.
- bei einer Stornierung bis zu fünf Tagen vor der Veranstaltung beträgt die Stornierungsgebühr 50% der Teilnahmegebühr; eine spätere Stornierung ist nicht möglich.
- Teilnehmer, die durch Gutschein-Code kostenlos zur Veranstaltung angemeldet sind, zahlen im Falle des Nichterscheinens oder einer Absage bis zu fünf Tage vor der Veranstaltung eine No-Show-Gebühr von 50,- €.
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Urheberrecht, Datenschutz, Schlußbestimmungen
- Vortragsunterlagen und sonstige Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt.
- Die erforderlichen Daten des Teilnehmers, insbesondere Name und Adresse, werden zum Zwecke der Erfüllung des Vertragsverhältnisses erhoben, verarbeitet und genutzt. Wir können Daten an Referenten und Aussteller der betreffenden Veranstaltung weitergeben, allerdings ausschließlich zum Zwecke der Nutzung für die Veranstaltung, z. B. für die Übersendung von Vortragsunterlagen. Der Teilnehmer kann dieser Weitergabe jederzeit widersprechen.
- Sollten eine oder mehrere dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hiervon nicht berührt.
- Ist der Teilnehmer Kaufmann, hat er keinen inländischen allgemeinen Gerichtsstand, seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder sind zum Zeitpunkt der Klageerhebung weder Wohnsitz noch gewöhnlicher Aufenthaltsort des Teilnehmers bekannt, ist unser Sitz als Gerichtsstand vereinbart.
AGB für Sponsoren
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Geltung
- Diese Bedingungen gelten für sog. Sponsoren von Veranstaltungen (z. B. Referenten, Aussteller), wenn diese Unternehmer sind, also natürliche/juristische Personen/rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (§ 14 BGB). Hierunter verstehen wir auch juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
- Es gelten ausschließlich diese Bedingungen. Abweichende oder zusätzliche Bedingungen des Sponsors sind für uns unverbindlich.
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Anmeldung, Vertragsschluss
Mit seiner Anmeldung erkennt der Sponsor diese Bedingungen an. Der Vertrag kommt mit Zugang unserer Anmeldebestätigung zustande. Der Sponsor kann seine Rechte aus dem Vertrag nicht auf Dritte übertragen. -
Absage und Änderungen von Veranstaltungen
- Wir können aus wichtigem Grund (z. B. mangels kostendeckender Teilnehmerzahl, wegen kurzfristiger Nichtverfügbarkeit eines Referenten ohne Ersatzmöglichkeit) die Veranstaltung absagen. In diesem Fall wird der Sponsor unverzüglich informiert und erhält seine bezahlten Gebühren erstattet.
- Wir können – soweit dem Sponsor zumutbar – die Veranstaltung im übrigen ändern (z. B. Änderungen der Agenda, des Zeitplans, des Tagungshotels). Derartige Änderungen werden wir unverzüglich auf unseren Internetseiten mitteilen; insoweit hat sich der Sponsor rechtzeitig selbst über solche Änderungen zu informieren.
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Zahlungsbedingungen
Die Sponsorengebühr wird nach Anmeldung in Rechnung gestellt und ist nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig. An- und Abreise sowie gegebenenfalls Übernachtung des Sponsors sind von ihm selbst auf seine Kosten zu organisieren. -
Haftung
Unsere Haftung wegen leicht fahrlässiger Verletzung nicht-wesentlicher Vertragspflichten ist ausgeschlossen. Im Falle leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten – auch durch gesetzliche Vertreter und Erfül-lungs-/Verrichtungsgehilfen - ist die Haftung beschränkt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden. Wir haften jedoch unbeschränkt für schuldhaft von uns, unseren gesetzlichen Vertretern, Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden des Sponsors an Leib, Leben und Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. -
Ausschluß von Sponsoren, Hausrecht
- Wir können Sponsoren von Veranstaltungen ganz oder teilweise ausschließen, wenn der Sponsor die Veranstaltung stört und die Störung auch nach Androhung des Ausschlusses nicht unterlässt.
- Wir üben, ggf. gemeinsam mit Dritten, während der Veranstaltung das Hausrecht aus und sind berechtigt, insoweit Weisungen zu erteilen.
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Stornierungsbedingungen
- Der Sponsor kann eine bestätigte Buchung nicht stornieren. Wir sind aber grundsätzlich zu einer Vertragsaufhebung bereit, wenn dem Sponsor die Teilnahme an der Veranstaltung wegen eines Umstandes, der von ihm nicht zu vertreten ist, unmöglich oder unzumutbar ist. Wegen der uns entstandenen Aufwendungen werden wir bei einer Vertragsaufhebung bis zu sechs Wochen vor der Veranstaltung 50% des Preises erstatten; bei späteren Vertragsaufhebungen sind Erstattungen nicht möglich. Dem Sponsor bleibt es vorbehalten, uns geringere entstandene Aufwendungen nachzuweisen.
- Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige für uns unvorhersehbare Umstände, insbesondere Streik oder Aussperrung berechtigen uns, die Veranstaltung zu verlegen, zu kürzen, zu schließen oder abzusagen. Bei Verlegung oder Kürzung gilt der Vertrag als für die geänderte Zeitdauer geschlossen, wenn der Sponsor nicht innerhalb von 2 Wochen, nachdem wir ihn hierüber informiert haben, widerspricht. Schadensersatzansprüche des Sponsors sind ausgeschlossen.
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Ausstellungsflächen
- Der Sponsor hält neben den einschlägigen gesetzlichen und behördlichen Regelungen auch unsere Richtlinien für Aufbau und Standgestaltung ein, die ihm rechtzeitig überlassen werden.
- Wir übernehmen keine Bewachung für die Ausstellungsflächen und eingebrachte Ausstellungsgüter.
- Eine zugewiesene Ausstellungsfläche darf der Sponsor nur mit unserer Zustimmung ganz oder teilweise an Dritte abgeben. Wird eine Ausstellungsfläche mehreren Sponsoren gemeinsam zugeteilt, haften sie uns gegenüber als Gesamtschuldner.
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Werbung, Marketing, Vortragsunterlagen, Aufzeichnung, Nutzungsrechte
- Der Sponsor darf nur veranstaltungsbezogene Werbemaßnahmen durchführen, die weder gegen gesetzliche Vorschriften noch die guten Sitten verstoßen noch weltanschaulichen oder politischen Charakter haben. Optische, sich bewegende und akustische Werbemittel, musikalische Wiedergaben und Produktpräsentationen sind unter Einhaltung gesetzlicher/behördlicher Bestimmungen erlaubt, soweit andere Sponsoren nicht unbillig beeinträchtigt werden. Anderenfalls können wir die entsprechende Änderung der Werbemaßnahmen und –mittel verlangen und – falls der Sponsor dem nicht nachkommt- entsprechende Werbemaßnahmen und -mittel untersagen und vorhandene Werbemittel des Sponsors für die Dauer der Veranstaltung sicherstellen.
- Wir dürfen für Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung den Namen und das Logo des Sponsors unentgeltlich auf Werbe- und Marketingmaterial (z. B. Anzeigen, Presseerklärungen, Webseiten) nutzen. Der Sponsor wird uns ein Logo in entsprechender Qualität auf Anforderung zur Verfügung stellen.
- Der Sponsor wird uns vor der Veranstaltung bis zu dem von uns genannten Abgabetermin seine Vortragsunterlagen in einem Standarddateiformat zur Verfügung stellen. Wir können den Vortrag des Sponsors auf Ton- und Bildträger aufzeichnen. Er überträgt uns – ohne besondere Vergütung - räumlich und zeitlich unbeschränkt das nicht-ausschließliche Recht, die Unterlagen und die Aufzeichnung auf alle be-kannten Nutzungsarten zu nutzen und Dritten entsprechende Nutzungsrechte einzuräumen, insbesondere das Vervielfältigungsrecht (§ 16 UrhG), das Verbreitungsrecht (§ 17 UrhG), das Ausstellungsrecht (§ 18 UrhG) sowie das Recht zur öffentlichen Wiedergabe (§ 15 Abs. 2 UrhG), insbesondere das Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht ( § 19 UrhG), das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a UrhG), das Senderecht (§ 20 UrhG), das Recht der Wiedergabe durch Bild- oder Tonträger (§ 21 UrhG) sowie das Recht der Wiedergabe von Funksendungen und von öffentlicher Zugänglichmachung (§ 22 UrhG). Wir können daher z. B. selbst oder durch Dritte die Unterlagen oder die Aufzeichnung zum Download von Webseiten oder als Podcast zur Verfügung stellen.
- Zur Bearbeitung der Unterlagen sind wir nicht berechtigt; Urheberrechtsvermerke werden wir nicht verändern oder entfernen.
- Wir prüfen Unterlagen des Sponsors (z. B. Vortragsunterlagen, Präsentationen) nicht auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder auf Verletzung der Rechte Dritter. Der Sponsor wird uns von Ansprüchen Dritter freistellen.
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Adressdaten
Soweit wir dem Sponsor Adressdaten der Teilnehmer überlassen, darf er diese ausschließlich im Zusammenhang mit der Veranstaltung nutzen und insbesondere nicht an Dritte weitergeben. -
Kündigung
- Wir können den Vertrag mit dem Sponsor aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt
zum Beispiel vor, wenn:
- der Sponsor eine von uns gestellte Rechnung auch nach Mahnung mit angemessener Fristsetzung nicht ausgeglichen hat,
- grob gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen hat (z. B. gegen Ziffer 9.1),
- der Sponsor seine Zahlungen eingestellt hat oder über sein Vermögen Insolvenzantrag gestellt worden ist.
- Bei einer Kündigung aus wichtigem Grund bis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn hat der Sponsor 50 % des Preises als pauschalen Schadensersatz zu bezahlen; eine eventuelle Überzahlung werden wir erstatten. Bei einer späteren Kündigung ist der volle Preis zu bezahlen. Dem Sponsor bleibt vorbehalten, uns einen geringeren Schaden nachzuweisen.
- Auch nach einer Kündigung können wir den Namen und das Logo des Sponsors so lange für Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung nutzen, bis die Nutzung ohne Beeinträchtigung der Werbe- und Marketingmaßnahmen eingestellt werden kann.
- Wir können den Vertrag mit dem Sponsor aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt
zum Beispiel vor, wenn:
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Datenschutz, Schlußbestimmungen
- Sollten eine oder mehrere dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hiervon nicht berührt.
- Es gilt deutsches Recht. Als Gerichtsstand ist unserer Sitz vereinbart. Wir sind auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
General conditions for Sponsors
1.
Validity
1.1. These terms of business shall apply to so-called Sponsors for events (e.g.
speakers, exhibitors) if they are business enterprises, i.e. natural persons / legal entities /
legally capable private companies who/which conclude the legal transaction by acting in their
commercial or self-employed business capacity (Section 14 of the German Civil Code/[BGB]). This
shall also apply to legal entities under public law or special funds under public law.
1.2. These terms of business shall be exclusively applicable. Any contrary or additional
terms of business of the sponsor shall not be binding for us.
2.
Registration, conclusion of contract
By registering, the sponsor recognises these terms of business. The contract shall come into
force when our registration confirmation is received. The sponsor shall not be entitled to transfer
its rights under this contract to third parties.
3.
Cancellation and alteration of events
3.1. We shall be entitled to cancel the event for serious reasons (e.g. lack of enough
participants to cover the costs, short-term cancellation by a speaker without any possible
substitute). In this case, the sponsor shall be informed without delay, and the fees that the
sponsor has paid shall be refunded.
3.2. We shall also be entitled to change the event in other ways – insofar as this can
be deemed tolerable for the sponsor (e.g. changes in the agenda, the time plan, the conference
hotel). We shall announce such changes promptly on our website; in this respect, the sponsor shall
be obliged to find out the information itself in good time.
4.
Conditions of payment
The sponsor's fee shall be invoiced after registration and shall be due for payment after
receipt of the invoice. Travel to and from the venue and any overnight accommodation for the
sponsor shall be organised by the sponsor at its own expense.
5.
Liability
Our liability for slightly negligent violation of any obligations which are not major
contractual obligations is excluded. In the event of a slightly negligent violation of major
contractual obligations – including violations by legal representative and vicarious agents – our
liability shall be limited to the typical damage which is foreseeable in contracts of this type.
However, we shall be liable without limitation for any case of death, injury or damage to health
culpably caused by us, our legal representatives or vicarious agents, and also for deliberate
misconduct and gross negligence.
6.
Exclusion of Sponsors, rights as the owner of the premises
6.1. We shall be entitled to exclude Sponsors from events in whole or in part if the
sponsor disrupts the event and does not cease the disruption even after exclusion has been
threatened.
6.2. We shall exercise our rights as the owner of the premises during the event, if
appropriate together with third parties, and shall be entitled to issue instructions in this
respect.
7.
Conditions for cancellations
7.1. The sponsor shall not be entitled to cancel a confirmed booking. However, we are
fundamentally willing to revoke a contract if the sponsor is unable to or cannot reasonably be
expected to participate in an event due to circumstances beyond its control. Because of the
expenses incurred by us, we will refund 50% of the price if the contract is revoked up to a time
six weeks before the event; no refund is possible for contracts which are revoked later. The
sponsor shall remain entitled to prove that we have incurred lesser expenses.
7.2. Events of force majeure and any other circumstances which we were unable to
foresee, especially strike or lockout, shall entitle us to reschedule, shorten, close or cancel the
event. If the event is rescheduled or shortened, the contract shall be deemed to have been agreed
for the changed times unless the sponsor objects within two weeks after we notify it of the change.
Any claims for compensation by the sponsor are excluded.
8.
Exhibition spaces
8.1. In addition to the relevant statutory provisions and public authority regulations,
the sponsor shall also comply with our guidelines for assembly and stand design, which shall be
provided to the sponsor in good time.
8.2. We do not offer any surveillance for the exhibition spaces and the exhibition
products brought onto the premises.
8.3. The sponsor shall only be entitled to transfer an assigned exhibition space to
third parties in whole or in part with our approval. If an exhibition space is allocated to several
Sponsors jointly, they shall be liable to us as joint and several debtors.
9.
Advertising, marketing, lecture documents, recording, rights of use
9.1. The sponsor may only carry out advertising activities which are related to the
event, and such advertising must not violate any legal provisions, offend against good taste or
have an ideological or political character. Visual, moving and acoustic advertising media, musical
playback and product presentations shall be permitted within the bounds of the legal and public
authority regulations, as long as they do not unreasonably inconvenience or interfere with other
Sponsors. Otherwise we shall be entitled to demand an appropriate change to the advertising
activities and media and – if the sponsor does not comply with this demand – to prohibit the use of
the corresponding advertising activities and media and to take custody of any existing advertising
media of the sponsor for the duration of the event.
9.2. In the preparation and implementation of the event we shall be entitled to use the
name and logo of the sponsor free of charge on advertising and marketing materials (e.g. print
adverts, press releases, websites). The sponsor shall provide us with a logo of the appropriate
quality on request.
9.3. Before the event, the sponsor shall provide us with its lecture documents in a
standard data format by the submission date specified by us. We shall be entitled to record the
sponsor's lecture on sound and image media. The sponsor assigns to us – without any separate
remuneration – the non-exclusive right to use the documents and the recording in all known types of
usage without any limitation of space and time and to transfer such rights of use to third parties,
especially the right of reproduction (Section 16 of the German Copyright Act/[UrhG]), the right of
distribution (Section 17 of the German Copyright Act), the right of exhibition (Section 18 of the
German Copyright Act) and the right of public performance (Section 15 (2) of the German Copyright
Act), especially the right of recitation, performance and representation (Section 19 of the German
Copyright Act), the right to make it publicly accessible (Section 19a of the German Copyright Act),
the broadcasting rights (Section 20 of the German Copyright Act), the right of performance by image
and sound media (Section 21 of the German Copyright Act) and the right of reproduction of radio
broadcasts and making them publicly accessible (Section 22 of the German Copyright Act). Therefore
we shall be entitled, for example, to make the documents or recording available for downloading
from websites or as a podcast, or to have this done by third parties.
9.4. We shall not be entitled to edit the documents; we shall not change or remove any
copyright notices.
9.5. We do not check the sponsor's documents (e.g. lecture documents, presentations) for
completeness, correctness or any violation of the rights of third parties. The sponsor shall
indemnify us against all claims by third parties.
10.
Address data
Insofar as we provide the sponsor with the address data of the participants, such data may
only be used in connection with the event, and must especially not be passed on to third parties.
11.
Termination
11.1. We shall be entitled to terminate the contract with the sponsor for serious
reasons. A serious reason shall especially be deemed to apply in the following cases:
- if the sponsor has not paid an invoice issued by us, even after a reminder in which a reasonable extension period has been set,
- if the sponsor has grossly violated these conditions of participation (e.g. Section 9.1),
- if the sponsor has ceased to make payments, or if an application for insolvency has been filed with respect to the sponsor's assets.
11.2. In the event of termination for serious reasons up to a time six weeks before the
event begins, the sponsor shall pay 50% of the price by way of lump sum compensation; we shall
refund any overpayment. In the event of termination at a later date, the full price shall be
payable. The sponsor shall be entitled to prove that we have suffered a lesser loss.
11.3. Even after a termination we shall be entitled to use the sponsor's name and logo
in the preparation and implementation of the event for as long as it takes to discontinue the use
of the name and logo without disrupting the advertising and marketing activities.
12.
Data protection, concluding provisions
